POLIZEI
Allgemeine Infos
Übersicht
- Unfallflucht
Verhalten und Konsequenzen - Achtung bei Nutzung von Elektro-Kleinfahrzeugen –
Hoverboard, E-Scooter & Co. lassen grüßen! - Urlaubszeit ist Einbruchszeit
- Zivilcourage ist unverzichtbar!
Unfallflucht
Verhalten und Konsequenzen
„Stadt-Magazin Celler Scene“ befragte zwei Beamte der Polizeiinspektion Celle zum Thema „Unfallflucht“ – eine Tat, die einerseits gesellschaftlich betrachtet ein geradezu asoziales Verhalten darstellt, andererseits aber auch strafrechtlich relevant ist.
„Celler Scene“: Wie verhält man sich, wenn man Zeuge einer offensichtlichen Unfallflucht wird (z. B. mögliche Beschädigung eines Fahrzeugs beim Ausparken)?
Guido Koch: Man sollte sich das Kennzeichen merken und unverzüglich die Polizei benachrichtigen.
„Celler Scene“: Das Phänomen der Unfallflucht, das man regelmäßig auch den Polizeimeldungen entnehmen kann, scheint nicht abzureißen. Manchmal handelt es sich um simple Blechschäden beim Ausparken, manchmal um das Anfahren von Fahrradfahren oder Fußgängern, ohne sich um die Opfer zu künmmern. Welche polizeiliche Folgen hat das eigentlich für die Täter, sofern sie denn erwischt werden?
Thorsten Wallheinke: Verkehrsunfallfluchten sind in Bereich der Polizeiinspektion leider keine Seltenheit. Abgesehen von den vergleichsweise eher selteneren, großen und schwerwiegenden Unfällen mit hohen Sach- oder auch Personenschäden, sind oftmals die sogenannten ‚Parkrempler‘ besonders ärgerlich für geschädigte Fahrzeugbesitzer. In den Augen er Verursacher scheint es sich dabei eher um Kleinigkeiten zu handeln, die, falls es die Geschädigten überhaupt merken, offenbar nicht der Rede wert sind. Doch bei der heutigen Bauweise der Autos schlagen diese vermeintlichen kleinen Schäden, bei fachmännischer Reparatur, oftmals mit 500 Euro und mehr zu Buche. Von einem Kavaliersdelikt kann also keine Rede sein.
Eine Unfallflucht begeht, wer im öffentlichen Verkehrsraum einen Fremdschaden / Personenschaden verursacht hat und seine Personalien, Angaben zu seinem Fahrzeug sowie die Art seiner Beteiligung gegenüber Unfallbeteiligten und Geschädigten nicht ermöglicht hat. Der Verursacher also hat eine angemessene Zeit, zu warten und die Polizei zu informieren, wenn kein anderer Beteiligter anzutreffen war. Das Hinterlegen eines Zettels an der Windschutzscheibe wird nicht als ausreichend angesehen.
Die Strafen sind empfindlich und reichen von der Verhängung einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. In bedeutenden Fällen gehen diese auch mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis einher. Das Gericht kann die Strafe mildern oder auch ganz von Strafe absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von 24 Stunden freiwillig die erforderlichen Feststellungen ermöglicht.
Achtung bei Nutzung von Elektro-Kleinfahrzeugen
Hoverboard, E-Scooter & Co. lassen grüßen!
CELLE. Nun ist seit Mitte Juni 2019 die „Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)“ in der Welt. Tatsächlich ist ihr Name noch etwas komplizierter. Auch die Nutzungsbestimmungen der verschiedenen kleinen Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb sind nicht so einfach.
Letztlich kann nur jedem empfohlen werden, einmal im Internet auf der Seite des Deutschen Verkehrsrates oder beim Bundesverkehrsministerium Nachschau zu halten.
Als wesentliche Punkte seien angemerkt, dass das Fahrzeug nach dieser Verordnung nicht schneller als 20 km/h sein darf und eine Lenk- oder Haltestange braucht. Dies ist zum Beispiel bei E-Scootern oder Segways der Fall, was allerdings nicht bedeutet, dass diese Geräte in jedem Fall den weiteren Vorgaben entsprechen. Natürlich sind u. a. auch Vorschriften für Licht und Bremsen zu beachten und eine Versicherung ist vonnöten, was mit einem Versicherungskennzeichen zu belegen ist.
Die fahrzeugführende Person muss mindestens 14 Jahre alt sein und darf keinesfalls den Gehweg befahren (es sei denn, ein gesondertes Schild erlaubt dies). Mit den erlaubten Fahrzeugen nach der neuen Verordnung gehört man auf Radweg, Radfahrstreifen oder Fahrbahn.
Auf privatem Gelände darf sich jeder uneingeschränkt mit Hoverboard, Onewheel oder elektrischen Rollschuhen bewegen. Wer von der Polizei im öffentlichen Verkehrsraum erwischt wird, muss damit rechnen, kontrolliert zu werden.
Tragen Sie zur Sicherheit immer einen Helm!
Schließlich möchte die Polizei Sie noch darauf hinweisen, dass für diese Kraftfahrzeuge die üblichen Promille-Grenzen gelten.
Urlaubszeit ist Einbruchszeit
(Foto: de.freeimages.com / N. N.)
CELLE. „Urlaubszeit ist Einbruchszeit“ – so heißt ein bekannter Ausspruch. Einbrecher haben zwar immer Saison, aber sicherlich verschafft die Abwesenheit der Hausbewohner im Urlaub den Kriminellen eine günstigere Gelegenheit zum Einbruch.
Die Zahl der Einbrüche ist glücklicherweise rückläufig – dennoch beeinflusst ein Einbruch das Sicherheitsgefühl und das Wohlbefinden der Opfer ganz erheblich.
Mit einfachen Tipps und Tricks lassen sich die eigenen vier Wände bereits sichern, aber eindeutig bleibt der wachsame Nachbar der beste Schutz gegen Einbrecher, erklärt Christian Riebandt, Beauftragter für Kriminalprävention der Polizei Celle.
Nutzen Sie die nachfolgenden zehn Tipps der Celler Polizei und schon können Sie beruhigter in den Urlaub starten:
- Sind Rollläden die ganze Zeit runtergelassen? Am einfachsten kann das Hoch- und Herunterfahren der Rollläden durch eine automatische Zeitschaltuhr eingestellt werden. Ansonsten fragen Sie einfach einen zuverlässigen Nachbarn. Wenn Rollläden nicht dauerhaft unten sind, erweckt das den Eindruck, dass die Bewohner zu Hause sind.
- Haben Sie Ihren Nachbarn informiert? Der aufmerksame Blick Ihres Nachbarn kann Gold wert sein, wenn Sie in den Urlaub fahren. Deshalb ist es sehr empfehlenswert, vertrauensvolle Nachbarn über Ihre Urlaubspläne zu informieren und sie zu bitten, ein Auge auf Ihr Haus oder die Wohnung zu haben.
- Sind Fenster und Türen allesamt abgeschlossen? Alle Fenster und Türen sollten verriegelt sein, bevor Sie in den Urlaub fahren. Das ist eigentlich selbstverständlich, aber, wenn man es eilig hat, kann man es durchaus mal vergessen. Hierfür sollten Sie sich dennoch ausreichend Zeit nehmen und alle Zugänge zum Haus, auch im Keller oder der Garage, überprüfen.
- Wird der Briefkasten regelmäßig geleert? Ihr Briefkasten sollte nicht überquellen, denn nichts deutet mehr auf eine längere Abwesenheit hin. Sprechen sie mit Nachbarn und fragen Sie diese, ob sie Ihren Briefkasten regelmäßig leeren können. Abonnements für Zeitungen können in der Regel für den Urlaubszeitraum abbestellt werden. Außerdem bietet die „Deutsche Post“ einen Lager-Service an, den Sie mit etwas Vorlaufzeit beantragen müssen. Dieser ist zwar kostenpflichtig, aber sehr praktisch.
- Werden Lichter zufällig an- und ausgeschaltet? Mit einer Zeitschaltuhr oder Sensoren, die auf Lichtstärke reagieren, können Sie Abhilfe schaffen. Solche Geräte erhalten sie schon für wenig Geld im Baumarkt, und die Bedienung ist einfach. Denn Einbrecher scheuen oftmals nichts mehr als Licht. Allerdings sollten Sie Ihren Nachbar des Vertrauens informieren, damit kein falscher Alarm ausgelöst wird.
- Anrufbeantworter ausgeschaltet? Schalten Sie den Anrufbeantworter aus, denn Einbrecher machen laut Polizeiangaben häufig vorab Kontrollanrufe. Falls Sie nicht auf den Anrufbeantworter verzichten können, besprechen Sie ihn neutral und ohne genaue Reisedaten. Unternehmer sollten sich grundsätzlich kritisch überlegen, ob sie auf der Firmenhomepage oder in Zeitungen detailliert über ihre Betriebsferien informieren wollen.
- Wertgegenstände sicher deponiert? Wertvolle Gegenstände, wie Schmuck, sollten Sie im Safe oder in einem Schließfach aufbewahren. Machen Sie von allen versicherten Gegenständen Fotos (auch beispielsweise von einer teuren Couch) und verwahren Sie die Bilder und andere Belege, wie Quittungen, außerhalb der Wohnung. Wer es einfacher möchte, kann beispielsweise alle wichtigen Informationen einscannen und sich selbst per Mail schicken – so sind alle Fotos und Belege immer griffbereit.
- Autoschlüssel und -papiere getrennt? Machen Sie es Dieben so schwer wie möglich: Bewahren Sie Ihren Fahrzeugschlüssel und die dazugehörigen Papieren nicht zusammen in der Wohnung auf. Verstauen Sie die Autoschlüssel idealerweise zusammen mit den Wertgegenständen in einem Schließfach.
- Kofferanhänger gut versteckt? Einbrecher lauern nicht selten an Flughäfen und notieren sich die Informationen auf den Kofferanhängern. Verwenden Sie deshalb verschließbare Adresshinweise. Oder noch besser: Platzieren Sie Ihre Daten innerhalb des Gepäcks.
- Soziale Netzwerke sensibel eingesetzt? Die Polizei rät bei Postings und Selfies aus dem Urlaub zu äußerster Vorsicht. Bedenken Sie: Auch Diebe könnten unter Umständen durch die sozialen Netzwerke herausfinden, dass Sie sich gerade nicht an ihrem Heimatort befinden.
- Wenn Sie unsere Tipps berücksichtigt haben, können Sie Sicherheitsdefizite minimieren und damit Ihre Wohnung oder Haus während der Abwesenheit vor Einbrechern schützen.
Grundsätzlich schrecken zusätzliche mechanische Sicherungen an Türen und Fenstern viele Täter ab und sind deshalb eine gute Investition. Durch staatliche Förderungen werden Modernisierungsmaßnahmen rund um den Einbruchschutz bezuschusst. All diejenigen, die ihren Urlaub in den heimischen Unterkünften verbringen, bittet die Polizei, bei verdächtigen Personen oder auch Fahrzeugen, Hinweise über den Notruf 110 an die Polizei weiterzugeben. Jeder Hinweis kann nützlich sein.
Kostenlose und neutrale Beratungen vor Ort zum Thema „Einbruchschutz“ können jederzeit mit Kriminalhauptkommissar Christian Riebandt unter Tel. (05141) 277-208 oder per Mail an christian.riebandt@polizei.niedersachsen.de vereinbart werden. Dieser Service richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Gewerbetreibende.
Zivilcourage ist unverzichtbar!
CELLE. Das Thema „Zivilcourage“ wird immer dann in unser Bewusstsein gerückt, wenn Menschen Opfer von Gewalttaten werden und andere weggeschaut haben, statt zu helfen.
„Was geht's mich an?“ „Was kann ich schon tun?“ sind immer wieder die gleichen Fragen und Einwände. Dabei kann Zivilcourage so einfach sein, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, wenn gewisse Spielregeln beachtet werden. Wie dieses funktioniert, wird in der „Niedersächsischen Aktionswoche für Zivilcourage“ dargestellt.
Es ist die Plattform für Maßnahmen zur Förderung der Zivilcourage. Vordringliches Ziel ist es, die Bürger und Bürgerinnen für das Thema Zivilcourage und zivilcouragiertes Handeln zu sensibilisieren und ihnen richtiges Verhalten in Notlagen anderer Menschen aufzuzeigen.
Die Polizeiinspektion Celle beteiligt sich an dieser Aktionswoche. Das Präventionsteam der Polizei Celle wird jeweils eine Aktion in der Innenstadt am kommenden Mittwoch am Rande des Wochenmarktes und am Donnerstag an einer Schule durchführen. Die Passanten und Schüler werden auf das Thema „Zivilcourage“ angesprochen und informiert. Ihnen wird ein kleines Kärtchen der bundesweiten Aktion „Tu was!“ überreicht, welches in jede Geldbörse passt.
Auf dieser Karte werden die wichtigsten Handlungsalternativen kurz beschrieben. Das entscheidende Motto lautet: „Helfen, ohne selbst in Gefahr zu geraten!“
Während auf dessen Vorderseite die negative Beschreibung von Passivität mit den Worten „weggeschaut, ignoriert, gekniffen“ dargestellt ist, beschreibt die Rückseite sechs Regeln für den Ernstfall in kurzer, einprägsamer Weise:
- Ich helfe, ohne mich selbst in Gefahr zu bringen
- Ich fordere andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf
- Ich beobachte genau und präge mir Täter-Merkmale ein
- Ich organisiere Hilfe unter Notruf 110
- Ich kümmere mich um Opfer
- Ich stelle mich als Zeuge zur Verfügung
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.polizei-beratung.de oder bei dem Präventions-Team der Polizeiinspektion Celle unter Tel. (05141) 277-281.
Geändert: 11 / 2020