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Archiv 2010 / 2011

Montag, 30. Januar 2012

3. Februar 2012:
Teile der Kreisverwaltung bleiben geschlossen

CELLE.  In den kommenden Wochen werden in der Kreisverwaltung sehr umfangreiche technische Arbeiten vorgenommen, die nach und nach zu tageweise Schließungen einzelner Abteilungen führen werden.
Am kommenden Freitag, 3. Februar 2012, wird daher das Jugendamt geschlossen bleiben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Abteilung sind während der Arbeiten nicht erreichbar.
Ab Montag, 6. Februar 2012, sind die Ansprechpartner wieder in gewohntem Umfang zu erreichen.


Mittwoch, 25. Januar 2012

Der Landkreis Celle vermittelt Pferde aus Tierschutzfall

CELLE.  Das Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz vermittelt zwei Pferde an private Pferdeliebhaber. Bei den Tieren handelt es sich um eine ca. 10 Jahre alte Schimmel-Stute sowie ihr sechs Monate altes Hengstfohlen. Da es sich um vernachlässigte Tiere handelt, ist Erfahrung im Umgang mit Pferden notwendig. Die Tiere werden ohne weitere Qualitätszusicherungen und ohne Zuchtpapiere abgegeben.

Die Veräußerung erfolgt nach Höchstgebot. Ein schriftliches Angebot ist bis zum 5. Februar 2012 abzugeben an:
Landkreis Celle, Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz, Alte Grenze 7, 29221 Celle, Stichwort: Pferdeverkauf.
Interessenten werden gebeten auch ihre Telefonnummer mitzuteilen, damit bei Bedarf kurzfristig Kontakt aufgenommen werden kann. Die Abgabe der Tiere steht unter dem Vorbehalt einer vorherigen tierschutzrechtlichen Überprüfung des Interessenten und seiner Haltungseinrichtung.
Fotos der Tiere sind auf der Homepage des Landkreises Celle unter „Aktuelles – Pferdeverkauf“ einzusehen. Zur Besichtigung der Pferde kann nach rechtzeitiger Rücksprache mit dem Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz unter der Rufnummer 05141/9165911 zu den üblichen Öffnungszeiten (montags bis mittwochs von 08:00 bsi 16:00 Uhr, donnertags 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags 08:00 bis 13:00 Uhr) ein Termin vereinbart werden.


Montag, 23. Januar 2012

Gesamtschule bei entsprechendem Elternwillen –
keine automatische Schließung eines Gymnasiums

CELLE.  Oberbürgermeister Dirk-Ulrich Mende und Landrat Klaus Wiswe weisen darauf hin, dass die vorgesehene Einrichtung einer Gesamtschule keineswegs automatisch die Schließung des Gymnasiums Ernestinum oder des Hölty-Gymnasiums beinhaltet.
Eine Gesamtschule wird nur errichtet, wenn die schulrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere die vorgesehene Elternbefragung, vorliegen. Bei einem entsprechend festgestellten Elternwillen soll eine Gesamtschule entweder durch Umwandlung der zukünftigen Oberschule an der Burgstraße oder der zukünftigen Oberschule Auf der Heese errichtet werden. Zusätzlich werden Räume der angrenzenden Gymnasien gebraucht. Die Alternative eines Neubaus stellt sich vor dem Hintergrund insgesamt zurückgehender Schülerzahlen nicht.
Dies bedeutet nicht automatisch die Schließung des Gymnasiums Ernestinum oder des Hölty-Gymnasiums. Alle Schulen sind gefordert, sich auf die zurückgehenden Schülerzahlen und die räumlichen Möglichkeiten einzustellen. Denkbar erscheinen verstärkte Kooperationen untereinander, ggf. Zusammenschlüsse auch unter Aufgabe von Standorten. „Wir wollen auch zukünftig gymnasiale Vielfalt und werden unsere Gymnasien dabei unterstützen, sich auf die geringeren Schülerzahlen einzustellen“, betonen Mende und Wiswe.



27. Januar 2012:
Teile der Kreisverwaltung bleiben geschlossen

CELLE.  In den kommenden Wochen werden in der Kreisverwaltung sehr umfangreiche technische Arbeiten vorgenommen, die nach und nach zu tageweise Schließungen einzelner Abteilungen führen werden.
Am kommenden Freitag, 27. Januar 2012, wird daher das „Amt für Wirtschaft, Bauen und Kreisentwicklung“ geschlossen bleiben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Abteilung sind während der Arbeiten nicht erreichbar.
Ab Montag, 30. Januar 2012, sind die Ansprechpartner wieder in gewohntem Umfang zu erreichen.


Donnerstag, 12. Januar 2012

Schulstrukturreform:
Kultusminister sichert Unterstützung zu

CELLE.  Die flächendeckend geplante Errichtung von Oberschulen im Landkreis Celle ist ein Novum im Land Niedersachsen. Aus diesem Grunde hat sich das Land bereit erklärt, dieses Vorhaben in besonderer Weise zu unterstützen. Dies hat Kultusminister Althusmann Landrat Wiswe zugesagt. Insbesondere wird das Land zusätzliche Anrechnungsstunden für die Planungsgruppen zur Verfügung stellen. Allerdings steht diese Zusage unter dem Vorbehalt, dass eine flächendeckende Errichtung auch realisiert wird.
Die Planungsgruppen werden zur Errichtung der Oberschulen gebildet, um die pädagogische Ausrichtung dieser neuen Schulform vorzubereiten. Hierfür stellt das Land den in die Gruppen berufenen Lehrkräften Anrechnungsstunden zur Verfügung. Das dafür üblicherweise zur Verfügung stehende Stundenkontingent wird für den Landkreis Celle nun deutlich aufgestockt werden: Insgesamt werden die Anrechnungsstunden um 25 Prozent erhöht.
Landrat Wiswe zeigte sich erfreut über diese Unterstützung. „Das Ziel der Reform ist es doch, die in Haupt- und Realschule bewährten Strukturen zu erhalten und in die neuen Oberschulen zu überführen. Der Landkreis Celle will mit seinen konkreten Reformvorschlägen dazu beitragen, dass alle Gemeinden von diesen wichtigen Veränderungen in der Schullandschaft profitieren. Ich setze mich dafür ein, dass die Oberschulen über gute Startvoraussetzungen verfügen.“
Auch die ausreichende sozialpädagogische Unterstützung der neuen Oberschulen wird sichergestellt. Das Land wird zusätzliche Mittel bereitstellen, um den Schulträgern größerer Oberschulen (ab Vierzügigkeit) die finanzielle Ausstattung für die Erweiterung auf eine Dreiviertel-Stelle für die Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften zukommen lassen zu können. Das Land wird die Förderrichtlinie entsprechend ergänzen. Wenn im Gegensatz zu den Berufsbildenden Schulen für die neuen Oberschulen auch keine Verwaltungsleiter vorgesehen sind, wird es dennoch Entlastungen von Verwaltungsaufgaben geben. Insbesondere ist vorgesehen, bei den Landesschulbehörden sog. äServiceeinheiten" einzurichten, die die Schulleitungen mit Rat und Tat unterstützen sollen. Auch die an den Haupt- und Realschulen tätigen Schul- oder Medien-Assistenten bleiben den Oberschulen erhalten.


Freitag, 6. Januar 2012

Ferienbörse 2012 des Landkreises Celle

CELLE.  Das beliebte Heft „Ferienbörse“ des Jugendamtes des Landkreises Celle ist für das Jahr 2012 fertiggestellt. Das mehr als 20 Seiten umfassende Heft enthält Ferientipps für Kinder, Jugendliche und Familien. Erhältlich ist es ab Mitte Januar 2012 kreisweit kostenlos in Jugendtreffs, Rathäusern, Bürger-Informationen und Schulsekretariaten.
Die Angebotspalette umfasst über 150 Freizeiten, Abenteuerreisen und Sprachreisen genauso wie Informationen zur Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern sowie Angebote der kommunalen Jugendtreffs im Landkreis Celle. Weiter sind darin Informationen zum Kunstmuseum Celle, dem „Celler Musicalbus“ und den Angeboten des Jugendamtes des Landkreises Celle enthalten.
Die Angebote erstrecken sich von der Ski- und Snowboard-Freizeit über Outdoor-Erlebnisse, Zeltlager im „Südseecamp“, Kinderfreizeiten in Dänemark, Paddeltouren und Wanderritten bis hin zu Jugendfreizeiten in Italien, Schweden und Kroatien, Sprachreisen nach England oder Frankreich und Workcamps in Italien oder Kenia.
Eine Vielzahl der Angebote wird von örtlichen Vereinen und Institutionen im Landkreis Celle durchgeführt, die mit einem hohen ehrenamtlichen Engagement diese Maßnahmen für die Kinder und Jugendlichen möglich machen.
Erhältlich ist das Heft auch direkt im Jugendamt im Kreishaus in Celle. Ein Postversand ist nicht möglich. Die „Ferienbörse 2012“ ist weiter auch unter der Internetadresse www.landkreis-celle.de/jugendamt abrufbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendarbeit informieren darüber hinaus gerne über weitergehende Ferienmöglichkeiten. Sie sind persönlich erreichbar in der Biermannstraße 14 in Celle oder unter Tel. (05141) 916-4306 und 916-4358.


Donnerstag, 5. Januar 2012

15 neue Tagesmütter und ein Tagesvater sind ‚fit‘ für die Kinderbetreuung:
Zertifikatsübergabe für die qualifizierten neuen Kindertagespflegepersonen aus Stadt und Landkreis Celle

CELLE.  In einer kleinen Feierstunde im Kreistagssaal nahmen 16 ausgebildete Tagespflegepersonen ihr Abschlusszertifikat als qualifizierte Kindertagespflegeperson entgegen.
Das Jugendamt des Landkreises Celle und der „Fachbereich Kindertagespflege“ der Stadt Celle haben in bewährter Kooperation mit der „Ländlichen Erwachsenenbildung (LEB)“ in 200 Unterrichtsstunden- und 80 Praxisstunden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sorgfältig auf die zukünftige Aufgabe in der Kinderbetreuung vorbereitet. Hinzu kamen 80 Praxisstunden, die in Kindertageseinrichtungen in Stadt und Landkreis Celle absolviert wurden.
Der hohe Stundenumfang der Qualifizierungsmaßnahme ist in Niedersachsen vorbildlich. In anderen Regionen erfolgen Qualifizierungen im Durchschnitt mit dem vom „Deutschen Jugendinstitut (DJI)“ empfohlenen Stundenumfang von 160 Stunden.
Klaus-Peter Heuer, stellv. Jugendamtsleiter des Landkreises Celle, überreichte die Glückwünsche sowie die Zertifikate im Namen des Landkreises und der Stadt Celle zusammen mit Frau Lehmann, Koordinatorin der „Ländlichen Erwachsenenbildung“ und Lernbegleiterin der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. „23 Abendseminare und insgesamt zwölf Wochenendveranstaltungen sowie ein 80-stündiges Praktikum in einer Kindertagesstätte, verbunden mit dem Erstellen eines Praktikumsberichts sowie eine mündliche und schriftliche Abschlussprüfung haben Sie erfolgreich absolviert“, so Klaus-Peter Heuer.
Inhaltlich wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Bereichen „Rechtsgrundlagen der Kindertagespflege“, „Grundlagen der Entwicklungspsychologie“, „Aspekte der Pädagogik, Erziehungspartnerschaft, Bildung und Förderung“ sowie „Gesundheit von Kindern“ qualifiziert.
Der nächste Qualifizierungskurs beginnt nach den Osterferien 2012. Weitere Informationen erteilt das Familienbüro des Landkreises Celle, Tel. (05141) 916-4355. Hier erfahren Familien auch, wer in den einzelnen Kreisgemeinden als Tagesmutter zur Verfügung steht und wie eine Förderung durch das Jugendamt für Eltern in der Kindertagespflege erfolgen kann.


Montag, 2. Januar 2012

Neues Gaststättenrecht für Niedersachsen:
Besondere Anzeigepflichten mit neuen Zuständigkeiten
lösen die Erlaubnispflicht bei Gaststätten ab

CELLE.  Am 9. November 2011 hat der Niedersächsische Landtag das „Niedersächsische Gaststättengesetz (NGastG)“ beschlossen, welches zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt und die Regelungen des bisher geltenden Gaststättengesetzes des Bundes ablöst.
Wesentlich ist, dass die Erlaubnispflicht und damit ein der Eröffnung vorgeschaltetes Antragsverfahren für Gaststätten komplett entfällt. Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, ist nach dem „NGastG“ verpflichtet, den Beginn mindestens vier Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzuzeigen. Wenn auch alkoholische Getränke angeboten werden sollen, sind für die Prüfung der Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.
Die Vorschriften aus anderen Rechtsgebieten, zum Beispiel des Lebensmittelrechts, des Baurechts, des Immissionsschutzes und des Jugendschutzes, sind selbstverständlich auch nach Wegfall der Erlaubnispflicht zu beachten. Deshalb werden die Angaben aus der Anzeige den für die Bauaufsicht, den Immissionsschutz, den Jugendschutz, die Lebensmittelüberwachung und die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung zuständigen Behörden sowie dem Finanzamt übermittelt.
Neu ist ferner, dass ab Januar 2012 nicht mehr der Landkreis Celle, sondern die Gemeinden, Samtgemeinden, der gemeindefreie Bezirk Lohheide und die Stadt Bergen für den Vollzug des „NGastG“ zuständig sind. Gewerbetreibende, die in 2012 einen Gaststättenbetrieb eröffnen bzw. übernehmen möchten, wenden sich bitte an die Gemeinden.
Städte und Gemeinden im Landkreis Celle unter http://www.landkreis-celle.de/menue/staedte-gemeinden.html ...





Letzte Änderung:  01.02.2012
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